Zahl des Tages: Behörden zahlten 1,88 Mio Euro, um Auskünfte abzuwehren.

Zahl des Tages: Gewaltige 1,88 Mio Euro haben Bundesbehörden von 2009 bis 2017 ausgegeben, um Anträge auf Aktenauskunft oder -einsicht juristisch abzuwehren, schreibt Hans-Wilhelm Saure unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage. Allein das Bundesverkehrsministerium zahlte demnach 633.562 Euro für Anwälte, um die Position der Behörde bei IFG-Anträgen und ähnlichen Anträgen zu vertreten - dabei besitzen Behörden eigene Justiziare.
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