Zahl des Tages: Insgesamt 12.000 Euro muss die Produktionsfirma Geiss TV ihrem ehemaligen Creative Director zahlen, urteilt das Arbeitsgericht Köln. Nach fristloser Kündigung sollte er in einem Vergleich ursprünglich 30.000 Euro bekommen, die Firma wollte nur 5.000 Euro zahlen.
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