ZDF darf einen Wahlwerbespot der NPD ablehnen, urteilt das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Der Spot verstoße "eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze". Sollte die rechtsextremen Partei die Entscheidung nicht akzeptieren, wäre die nächste Instanz das Bundesverfassungsgericht.
rhein-zeitung.de (Paid), tagesschau.de, deutschlandfunk.de