“Bild” feiert Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht.

Bild-groß AufmacherBild’ dir meine Meinung: “Bild” muss vor dem Leipziger Bundes-verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken, verkauft diese im eigenen Blatt aber als Triumph mit den Schlagzeilen “Sieg für Bild” und “Bundestag muss Büro-Ausgaben offenlegen”. Das Gericht wies eine Klage des Reporters Nikolaus Harbusch von 2009 jedoch zurück. Harbusch wollte u.a. wissen, welche rund 100 Parlamentarier sich über ihre Büromaterial-Pauschale Edel-Füller im Wert von 174 Euro angeschafft hatten. Das Gericht hält die persönlichen Daten der Abgeordneten aber für wichtiger als die Informationsfreiheit, auf die sich Harbusch berufen hatte. Erlaubt sei nur eine Gesamtübersicht zu den Anschaffungen aller Abgeordneten.
bverwg.de, zeit.de, zdf.de (Video, 3 Min.), “Bild”, S. 2
 
Nachtrag:
Springer legt Wert darauf, dass es sich nicht nur um ein Verfahren, sondern um unterschiedliche handelt. Die Namen der Abgeordneten, die Montblanc-Füller gekauft haben, muss die Bundestagsverwaltung erst einmal nicht offenlegen. Im Fall der angeschafften iPods muss die Bundestagsverwaltung “Bild” dagegen sechs von sieben Fragen beantworten und allgemeine Auskünfte geben, etwa über den Preis, die Menge der angeschafften Geräte und die Gesamtkosten. Die Vorinstanz hatte diesen Informationsanspruch verneint. Daher kann von einem Teilsieg gesprochen werden kann. Die zentrale Frage, welche Abgeordneten diese angeschafft haben, muss dagegen unter Berufung auf den Schutz personenbezogener Daten nicht beantwortet werden. Springer will im Bezug auf die Herausgabe der Namen die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde prüfen.