Hamburger Datenschützer kämpft gegen Klarnamen-Zwang bei Facebook.

Johannes Caspar Facebook Dislike (Foto: HmbBfDI / Thomas Krenz)
Namen sind nur Schall und Rauch: Facebook sollte auch mit Pseudonymen nutzbar sein, fordert Johannes Caspar. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat gegen Facebooks Klarnamen-Zwang eine Verwaltungsanordnung erlassen. Das soziale Netzwerk dürfe Profile mit Pseudonym nicht sperren und auch keine Kopie des Personalausweises als Beleg für den Namen der Nutzer fordern.

Im konkreten Fall geht es um eine Nutzerin, die mit Pseudonym bei Facebook angemeldet war, weil sie keine beruflichen Nachrichten erhalten wollte. Facebook hat das Konto gesperrt und auf den echten Namen der Frau umgestellt. Caspar ordnet nun an, die Änderung rückgängig zu machen. Dabei hat er zwar das deutsche Telemediengesetz auf seiner Seite, das vorschreibt, Dienste auch anonym oder unter Pseudonym nutzen zu können. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat eine Klage gegen die Klarnamen-Pflicht jedoch bereits vor zwei Jahren abgewiesen. Das letzte Wort haben ohnehin die irischen Datenschützer, da Facebook in Irland seinen Europa-Sitz hat.
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