Landgericht München weist Klage gegen Adblock Plus ab.

Adblock Plus: Ein Dorn im Auge der Online-Vermarkter.

Adblock Plus bleibt den Online-Vermarktern ein Dorn im Auge.


Schlappe gegen Werbeblocker: Der umstrittenen Software Adblock Plus ist mit Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Kartellrecht nicht beizukommen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht München eine Klage von ProSiebenSat.1 und RTL Interactive/IP Deutschland abgewiesen, berichtet Horizont.net. Die Sendergruppen hatten gegen die Betreiberfirma Eyeo geklagt, weil unterdrückte Online-Werbung auf ihren Seiten zu Einnahmeausfällen im dreistelligen Mio-Euro-Bereich führe.
 
Das Wettbewerbsrecht greife jedoch nicht, so die Münchner Richter, da es zwischen Eyeo und ProSiebenSat.1 kein Wettbewerbsverhältnis gebe. Auch das Urheberrecht findet keine Anwendung, da nicht Eyeo, sondern die Online-Nutzer entscheiden, den Werbe-Blocker zu installieren. Da Adblock Plus nicht marktbeherrschend ist, greift auch das Kartellrecht nicht, argumentieren die Richter. Der TV-Konzern sieht weiterhin einen “urheber- und kartellrechtlichen, wettbewerbswidrigen Angriff auf die Medienvielfalt und Pressefreiheit” und will “weitere rechtliche Schritte” prüfen.
 
Bereits im April hatte das Landgericht Hamburg eine Klage von Zeit Online und “Handelsblatt” gegen Eyeo abgewiesen. Noch offen sind Klagen der “Süddeutschen Zeitung” vor dem Landgericht München sowie von Springer am Landgericht Köln. In einer ersten Anhörung haben die Kölner Richter das umstrittene Whitelisting von Eyeo als “in hohem Maße bedenklich” eingestuft.
horizont.net, turi2.de (Background SZ), turi2.de (Background Springer)