Springer erstreitet Foto-Rechte vor Gericht.

Foto frei aus Karlsruhe: Das Bundesverfasssungsgericht hat die Pressefreiheit gestärkt und das Hamburger Landgericht in die Schranken gewiesen. Das hat beim viel beachteten Prozess um den Tod des kleinen Jungen Yagmur strikte Auflagen erlassen, gegen die wiederum Springer geklagt hat. Das Landgericht wollte Bilder von Richtern, Anwälten, Sachverständigen und Zeugen verbieten oder stark einschränken. Die Verpixelung der Angeklagten bleibt nach dem Urteil der Verfassungsrichter aber erhalten. Die so genannte “Poollösung”, die die Anzahl der zugelassenen Fotografen und TV-Teams begrenzt, wurde ebenfalls gekippt. Außerdem dürfen Fotografen nun auch Bilder im Vorraum des Gerichtssaales machen. Das Landgericht habe die Verbote nicht ausreichend begründet, sagen die Karlsuher. Der Medienrechtler Martin W. Huff fürchtet nach dem “zwiespältigen” Beschluss noch mehr Rechtsunsicherheit. Das Landgericht Hamburg muss jetzt seine Anordnungen überarbeiten, am 11. August ist der nächste Verhandlungstag. (Foto: dpa)
“FAZ”; S.13, <a href=”http://www.rundschau-online.de/newsticker/fall-yagmur–presseeinschraenkung-neu-geprueft-werden,15184906,28060450.html”>rundschau-online.de</a>, <a href=”http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-071.html”>bundesverfassungsgericht.de</a> (Urteil), <a href=”http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-beschluss-1-bvr-1858-14-medien-gerichtssaal-berichterstattung/”>lto.de</a> (Einschätzung)