lexikon2: Leistungsschutzrecht.

lexikon2_400Die einen mögen es wie Fußpilz, die andere setzen große Hoffnung hinein auf künftige Erlösströme – das Leistungsschutzrecht für Presseverlage spaltet wie kein anderes Thema die Medienmacher in Befürworter und Gegner. Dass Artikel und Fotos in der Presse urheberrechtlich geschützt sind, ist Konsens, doch dass dieser Schutz sich auch auf kleine Ausschnitte (Snippets) bezieht, wie sie Suchmaschinen und News-Aggregatoren nutzen, behauptet erst das Leistungsschutzrecht, das seit August 2013 in Kraft ist. Als geistiger Vater darf Springer-Mann Christoph Keese gelten; Hubert Burda und Mathias Döpfner haben die Rolle der Zieheltern übernommen, Stefan Niggemeier die des schärfsten Kritikers. Das Leistungsschutzrecht schafft eine Vergütungsgrundlage, die umzusetzen sich Verlage wie Springer und Burda aber schwer tun. Die beauftragte VG Media läuft bei Google bisher ins Leere: Der Internetkonzern hat die Verleger vor die Alternative gestellt, entweder auf ihre Ansprüche aus dem Gesetz zu verzichten oder bei Google News nur noch mit Überschriften aufzutauchen. Aus Sorge um sinkende Besucherzahlen und Werbeerträge haben die Verlage zähneknirschend Google eine kostenlose Lizenz zur Nutzung von Snippets mit Vorschaubildern (Thumbnails) gewährt. Damit haben die Verlage eine Schlacht verloren, aber noch nicht den Krieg: Auf zivilrechtlichem Weg wollen sie Google zu einer vergütungspflichtigen Abnahme ihrer Leistungen zwingen – hilfsweise soll das Kartellrecht Beistand leisten. Ausgang ungewiss.
wikipedia.de, presseschauder.de (Keese), stefan-niggemeier.de (Kritik), urheberrecht.org, vg-media.de (Klage)

 

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