Urheberrechtspauschale: Soziale Netzwerke sollen für Nutzerverstöße zahlen.

Paragraph150Urheberrecht: Soziale Netzwerke sollten eine Art Urheberrechtspauschale für die unvermeidbare nicht-autorisierte Verbreitung von Inhalten zahlen, schlägt netzpolitik.org vor. Eine Verwertungsgesellschaft sollte die Einnahmen verteilen. So ließen sich Abmahnungen wie bei "Serientäter" Jan Böhmermann vermeiden.
netzpolitik.org, twitter.com (Abmahnung)