Auskunftsanspruch nur für vorhandene Informationen.

Bundestag Bundesadler 150Auskunftsanspruch: Bundesbehörden müssen Journalisten nur die Informationen mitteilen, die ihnen auch selber vorliegen. Einen Anspruch auf Informationen, die sie erst beschaffen müssen, gibt es nicht, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Zur eigentlich Frage, ob sich ein Anspruch an Bundesbehörden aus den Landespressegesetzen ableiten lässt, gab es keine Entscheidung.
tagesspiegel.de, lto.de, turi2.de (Background)

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