Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen Alfons Schuhbeck.

Zeit abgelaufen: Der Bundes­gerichts­hof in Karlsruhe bestätigt das Urteil gegen Alfons Schuhbeck. Damit muss der Star-Koch wegen Steuer­hinterziehung in Millionen­höhe für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Land­gericht München hatte Schuhbeck schon im Oktober 2022 verurteilt, er hatte allerdings Einspruch eingelegt.
handelsblatt.com, turi2.de (Background)