BVerfG gibt “Spiegel” Recht: Korrigierender Nachtrag zu HSH-Artikel verletzt Pressefreiheit.


Letztes Wort: Der "Spiegel" muss keinen korrigierenden "Nachtrag" zu einem Artikel über einen ehemaligen Mitarbeiter der HSH-Nordbank abdrucken. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und gab damit einer Beschwerde des Magazins Recht. Zwar habe der Mann das Recht auf einen knappen Nachtrag, der Text, den die Redaktion nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hätte abdrucken müssen, verletzte jedoch die Meinungs- und Pressefreiheit. Im Text heißt es: "Diesen Verdacht halten wir aus heutiger Sicht nicht aufrecht."

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein "Spiegel"-Artikel, in dem das Magazin den Verdacht äußert, ein hochrangiger Mitarbeiter der HSH Nordbank sei in Abhöraktionen verwickelt. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden später jedoch eingestellt, da die Ermittler keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen konnten. Das Gericht in Hamburg muss den Streit nun nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts neu entscheiden.
handelsblatt.com, turi2.de (Background)