“Süddeutsche Zeitung” muss Artikel in der Suche löschen.

Süddeutsche Zeitung SZ 150Süddeutsche Zeitung muss einen vier Jahre alten Artikel über ein Strafverfahren eines namhaften Kommunikationsberaters auf der eigenen Seite unauffindbar machen, urteilt das Oberlandesgericht Hamburg. Der Europäische Gerichtshof hatte mit dem Urteil zum Recht auf Vergessenwerden nur Suchmaschinen zum Löschen von Links verpflichtet, nicht aber Medien und ihre Pressearchive.
"FAZ", S. 13 (Paid)

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