Datenschutz: EuGH-Anwalt gibt Gutachten zur Schrems-Beschwerde ab.

Datenschutz: Der Generalanwalt des EuGH hält die Standardvertragsklauseln zur Datenübertragung für wirksam, schreibt er in seinem Gutachten. Er verweist auf den eingebauten Schutz, der Behörden verpflichte, Datentransfers zu stoppen, wenn es ein Problem mit US-Gesetzen gebe. Datenschützer Max Schrems kritisiert, dass die Datenschutzgarantien der USA den Ansprüchen der EU nicht genügen und Facebook deshalb die Daten europäischer Nutzer nicht in die USA übertragen dürfe. Ein bindendes Urteil fehlt noch, das Gutachten gilt aber als Hinweis auf den Ausgang.
sueddeutsche.de, futurezone.at