Roland Tichy siegt vor dem Oberlandesgericht im Streit gegen Correctiv.

Correctiv durfte im Auftrag von Facebook einen Beitrag von "Tichys Einblick" aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel "teils falsch" versehen, urteilt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook dürfe nicht "missverständlich" sein. Über die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen habe das Gericht aber nicht geurteilt.
faz.net, turi2.de (Background)