Bund und Länder verlängern Verbot von Groß-Events und rufen zum Verzicht auf Reisen in Risikogebiete auf.


Volks-festgefahren: Großveranstaltungen bleiben in Deutschland bis zum Jahresende verboten. Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung geeinigt, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Das Verbot gilt für Volksfeste, Großkonzerte oder Festivals, aber auch Stadt- und Dorffeste. Ausnahmen soll es nur bei sehr geringen Infektionszahlen in der Region geben und auch nur, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich Menschen aus der Region kommen. Sport-Veranstaltungen wie die Fußball-Bundesliga müssen noch bis mindestens Ende Oktober ohne Publikum auskommen. Erst dann wollen die Staatskanzleichefs der Länder über das weitere Vorgehen entscheiden. Zu Privatfeiern konnten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen in ihrer Video-Konferenz keine einheitliche Regelung erzielen.

In Bezug auf Urlaubsreisen appelliert Merkel, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, "wo immer das möglich ist". Wer wissentlich in ein Risikogebiet reist, soll für die Quarantäne-Zeit nach der Rückkehr keinen Verdienstausfall mehr erhalten. Wer gegen Quarantäne-Pflichten verstößt, müsse mit "empfindlichen Bußgeldern" rechnen. Die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten enden zum 15. September. Masken-Verweigerer in Bus und Bahn müssen künftig mindestens 50 Euro Strafe zahlen - lediglich Sachsen-Anhalt macht nicht mit. (Foto: Michele Tantussi/Reuters/Pool/dpa)
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