Zurück in die Vergangenheit: Die Straßenverkehrsordnung von 1970 könnte wegen eines Formfehlers bis heute gültig sein, sagt das baden-württembergische Justizministerium. Laut "NOZ" fehlen bei neuen Verordnungen Angaben zur rechtlichen Grundlage. Aber bestimmt hat Andreas Scheuer bereits Vorverträge zur Überarbeitung abgeschlossen.
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