Bundesregierung ermächtigt Verfahren gegen Böhmermann.

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Beleidigungs-Ermittlung Royale: Bundeskanzlerin Angela Merkel ermächtigt ein Verfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann auf Basis des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 103 StGB. Es sei Sache der Justiz, zu entscheiden - ihre Ermächtigung sei in keiner Weise eine Vorverurteilung. Auch wenn Deutschland und die Türkei sich gegenseitig "Achtung schuldeten", habe sie "große Sorge" angesichts der "Lage der Medien" in der Türkei. Kritiker sehen dagegen die Entscheidung als Kotau vor einem zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten, der gerade in der Flüchtlingsproblematik politisch nützlicher scheint als ein dünner, blasser Moderator aus Bremen-Vegesack.

Dabei sieht §104a StGB eindeutig eine politische Entscheidung vor, bevor eine Strafverfolgung wegen "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" beginnen kann. Merkel sagte in ihrer Erklärung, dass sie die Aufhebung des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 103 noch in der aktuellen Legislaturperiode anstrebt. Der Strafjurist und Blogger Udo Vetter argumentiert, eben diese Einsicht in die Überkommenheit der Regelung wäre "ein sehr nachvollziehbarer Grund" gewesen, das Verfahren nicht beginnen zu lassen. Heribert Prantl, Innenpolitik-Chef der "Süddeutschen Zeitung" und früher Staatsanwalt und Richter, sieht es anders: Der Fall komme durch die Entscheidung von der "Sphäre der Opportunität in die Sphäre der Legalität".

Die Bundesregierung war sich in der Entscheidung uneins: Es habe "unterschiedliche Auffassungen" zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD gegeben, bestätigt Merkel bei der Pressekonferenz. Außenminister Steinmeier sagte, die SPD-Minister hätten im Bundeskabinett gegen die Ermächtigung gestimmt, Merkels Stimme habe entschieden.
bundesregierung.de (Rede im Volltext), youtube.com (5-Min-Video, Regierungs-Pressekonferenz um 13 Uhr), spiegel.de, twitter.com (Steinmeier), sueddeutsche.de (Prantl), lawblog.de (Vetter), horizont.net (Netz-Reaktionen)

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