Urteil: Facebook muss nicht aktiv nach Hass-Posts suchen.


Kein Lösch-Automatismus: Facebook muss Hass-Posts nicht aktiv suchen und löschen, urteilt das Landgericht Würzburg. Die Richter haben den Antrag des syrischen Flüchtlings Anas M. auf einstweilige Verfügung abgelehnt. Sein Selfie mit Angela Merkel wurde in verleumderischen Fotomontagen genutzt, die ihn als Terroristen dargestellt haben. Er und sein Anwalt, der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun, hatten von Facebook gefordert, die Bilder und Duplikate davon automatisch zu löschen.

Facebook hatte argumentiert, das sei technisch nicht möglich. Die Richter sehen das soziale Netzwerk auch nicht in der Pflicht: Da sich Facebook die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht habe, könne der Konzern auch nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden. Nur aktiv gemeldete Beiträge müssten gelöscht werden.
tagesspiegel.de, faz.net, turi2.de (Background)

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