Jan Böhmermann wehrt sich gegen Schmähgedicht-Verbot.

Jan Böhmermann geht gegen das Teil-Verbot seines Schmähgedichts in Berufung. Sein Medienanwalt Christian Schertz argumentiert, ein Kunstwerk lasse sich nicht in Einzelteile sezieren. Das Landgericht Hamburg hatte Böhmermann 18 von 24 Versen seines Gedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan verboten. Die Berufung wird wohl erst in einigen Monaten verhandelt, weil das Gericht zu viel zu tun hat.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)

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