Gerichtsentscheid: Geteilte Inhalte mit positiven Zusätzen gelten als zu eigen gemacht.

Oberlandesgericht Dresden
Du denkst es doch auch: Das Oberlandesgericht Dresden entscheidet, dass ein in sozialen Medien geteilter Beitrag auch äußerungsrechtlich als "zu eigen gemacht" gilt, wenn der Nutzer einen positiven Zusatz postet. Im Streitfall ging es um einen Post des Dresdner Anwalts und ehemaligen CDU-Kreisvorstandsbeisitzers Maximilian Krah: Er teilte einen Text des Schriftstellers Michael Klonovsky, der Angela Merkel und Hitler vergleicht. Krahs Post enthielt den Zusatz, der Text sei "zu erwägenswert, um ihn zu unterschlagen" – nach Ansicht des Gerichts eine Leseempfehlung.
"FAZ", S. 16 (Paid), turi2.de (Background)

Update: Maximilian Krah ist seit September 2016 nicht mehr Mitglied der CDU.
cdu-dresden.de

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