Vorratsdatenspeicherung ist nur bei Bedrohung nationaler Sicherheit legal.

Vorratsdatenspeicherung ist nur dann legal, wenn eine "ernste Bedrohung der nationalen Sicherheit" besteht, urteilt der EuGH-Gutachter Campos Sánchez-Bordona. Sogar wenn die Speicherung wie in Deutschland zeitlich begrenzt sei, greife sie ansonsten zu stark in das Privatleben von Menschen ein. Der EuGH muss in Kürze über Anfragen aus Deutschland sowie aus Irland und Frankreich entscheiden.
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