5G-Mobilfunk: Anbieter müssen 98 % der Haushalte abdecken.


Frequenzbasar: Die Bundesnetzagentur hat in einem Eckpunkte-Papier die Bedingungen für die Versteigerung der 5G-Frequenzen für mobiles Highspeed-Internet festgelegt. Die Behörde will die Netzbetreiber dazu verpflichten, bis Ende 2022 insgesamt 98 % der deutschen Haushalte mit einer Übertragungsrate von 100 Megabit pro Sekunde zu versorgen. Auch entlang von Bahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen müssen die Frequenzgewinner deutlich aufrüsten. Eine Verpflichtung für nationales Roaming gibt es dagegen nicht, ebenso müssen Netzbetreiber andere Anbieter nicht in ihr Netz lassen.

Die Versteigerung soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 stattfinden. Mit einem Bietergefecht wie im Jahr 2000 bei der Versteigerung der UMTS-Frequenzen rechnet Netzagentur-Präsident Jochen Homann diesmal nicht. "50 Mrd Euro wird der Staat sicher nicht noch einmal erlösen", sagt er im Interview mit dem "Handelsblatt". Die Bundesnetzagentur ziele "nicht auf Erlösmaximierung".
handelsblatt.com, sueddeutsche.de