Freispruch lautet das Urteil für die beiden Redakteure des "Hamburger Abendblatts", die verbotenerweise wörtlich aus einer Strafakte zitiert haben. Der Richter begründet die Entscheidung damit, dass sich die Journalisten vorab den Rat des Verlag-Justiziars eingeholt haben. Sie tragen somit keine Schuld.
ndr.de, turi2.de (Background)