Abmahn-Anwalt Thomas Urmann ist zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Amtsgericht Regensburg hat entschieden, Urmanns Kanzlei habe bei den Redtube-Abmahnungen vorsätzlich unerlaubt gehandelt. Nun muss Urmann die Abwehr-Kosten der Abgemahnten tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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