Abmahnungen von Urhebern sind umsatzsteuerpflichtig.

Urheberrecht: Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs vornimmt, sind umsatzsteuerpflichtig, entscheidet der Bundesfinanzhof. Im Februar war eine Tonträgerherstellerin gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgegangen. Gegen eine Zahlung stellte sie die Strafverfolgung ein.
bundesfinanzhof.de