Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre ins Gefängnis.


Hinter Gitter: Der Starkoch Alfons Schuhbeck muss wegen Steuer­hinterziehung in Millionen­höhe für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, urteilt das Land­gericht München. Die Staats­anwaltschaft hatte mehr als vier Jahre gefordert. Der Vorwurf: Schubeck soll in seinen Restaurants "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" zwischen 2009 und 2015 mittels eines Computer-Programms Einnahmen am Finanzamt vorbei­geschleust haben. Insgesamt habe er so mehr als 2,3 Mio Euro an Steuern hinterzogen. Schuhbecks Verteidigung hatte auf eine Freiheits­strafe plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sie begründeten die Forderung u.a. mit dem Geständnis, dass der Koch zuvor abgelegt hatte. Darin sagte Schuhbeck, er habe "einiges falsch gemacht" und sich selbst, Freunden und Bekannten "bis zuletzt etwas vorgemacht", weil er nicht wahrhaben wollte, dass er "unternehmerisch gescheitert" sei. (Foto: Matthias Balk / dpa / Picture Alliance)
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