Hinter Gitter: Der Starkoch Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, urteilt das Landgericht München. Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als vier Jahre gefordert. Der Vorwurf: Schubeck soll in seinen Restaurants "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" zwischen 2009 und 2015 mittels eines Computer-Programms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust haben. Insgesamt habe er so mehr als 2,3 Mio Euro an Steuern hinterzogen. Schuhbecks Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sie begründeten die Forderung u.a. mit dem Geständnis, dass der Koch zuvor abgelegt hatte. Darin sagte Schuhbeck, er habe "einiges falsch gemacht" und sich selbst, Freunden und Bekannten "bis zuletzt etwas vorgemacht", weil er nicht wahrhaben wollte, dass er "unternehmerisch gescheitert" sei. (Foto: Matthias Balk / dpa / Picture Alliance)
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