Werberat passt Social-Media-Richtlinien für Alkohol-Marken an.


Social Stößchen: Der Deutsche Werberat führt zum 1. August neue Social-Media-Werberichtlinien für Hersteller alkoholhaltiger Getränke ein. Unter anderem sehen diese vor, dass die Alkohol-Marken Alters­beschr­änkungen auf den jeweiligen Plattformen anwenden und die Teilen-Funktion für Minderjährige deaktivieren müssen. Influencer, die für die Brands werben, sollen von den Herstellern auf die Einhaltung der "Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke" hinge­wiesen werden. Darin heißt es z.B., dass nicht zu missbräu­chlichem Konsum alkoholhaltiger Getränke aufgefordert werden darf. Stellt der Werberat einen Verstoß gegen den Kodex fest, muss das Unternehmen die Löschung der Postings von dem betreffenden Influencer verlangen. Zudem sollen die Marken die User-Kommentare auf ihren eigenen Social-Media-Präsenzen regelmäßig inhaltlich auf die Einhaltung des Regelwerks überprüfen und transparent machen, dass sie Betreiber und Verantwortliche des jeweiligen Accounts sind.
werberat.de, werberat.de (neuer Kodex als PDF), horizont.net (€), absatzwirtschaft.de

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