Amazon muss konkretes Herkunftsland von Obst und Gemüse angeben.

Amazon Fresh muss seinen Kund*innen die genaue Herkunft von bestelltem Obst und Gemüse mitteilen. Das schreibt eine entsprechende EU-Verordnung vor, urteilt das Oberlandesgericht München. Bisher hatte der Online-Händler verschiedene mögliche Herkunftsländer angegeben, Foodwatch hatte dagegen geklagt. Amazon habe sein Geschäftsmodell inzwischen angepasst, das Angebot sei dadurch kleiner geworden und die Verkaufsmenge um über 20 % gesunken.
rnd.de, sueddeutsche.de