Anwälte von Till Lindemann erwirken teilweises Verbot von “Spiegel”-Artikel.

Zeilen-Verbot: Die Kanzlei Schertz Bergmann erwirkt vor dem Land­gericht Hamburg einen Teilerfolg gegen den "Spiegel", der am 10. Juni im Artikel "Sex, Macht, Alkohol" über Anschuldigungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann berichtet hat. Laut Kanzlei müsse der "Spiegel" 18 Passagen aus dem Text streichen und dürfe nicht mehr behaupten, Lindemann habe Frauen bei Konzerten "mithilfe von K.O.-Tropfen/Drogen/Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können".
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