Anwalt darf Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume als “antisemitisch” bezeichnen.

Unverblümt: Der Anwalt Joachim Steinhöfel darf den baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume (Foto) als "antisemitisch" bezeichnen, urteilt das Landgericht Hamburg. Steinhöfel hatte sich in seinem Tweet auf frühere Äußerungen Blumes bezogen. Twitter stellt den zwischenzeitlich gelöschten Post wieder her.
welt.de