Apple kassiert vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage und muss auf das 2006 angemeldete Patent auf die Wischbewegung zum Entsperren eines Smartphones verzichten. Dem Patent liege keine erfinderische Tätigkeit zu Grunde, so die Richter. Motorola und Samsung hatten geklagt und 2013 vom Bundespatentgericht recht bekommen, der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt.
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