ARD und P7S1 rufen nach Urteil zur ARD-Einbettung bei Joyn nächste Instanz an.


Join the Rechtsstreit: Die ARD und ProSiebenSat.1 haben beim OLG Köln beide Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln zur Einbettung der ARD-Mediathek bei Joyn eingelegt, berichtet "epd Medien". Zwar hatte das Landgericht im April entschieden, dass Joyn gegen das urheber­rechtliche Daten­bank­hersteller­recht verstoßen habe. Auch die Nutzung der ARD-Marken wurde Joyn untersagt. Einen Schutz nach dem Medien­staats­vertrag habe das Landgericht aber nicht anerkannt, begründet die ARD den Schritt in die nächste Instanz. P7S1 sieht "sich teil­weise wider­sprechende Urteile" verschiedener Gerichte.
medien.epd.de (€), turi2.de (Urteil LG Köln)