
Join the Rechtsstreit: Die ARD und ProSiebenSat.1 haben beim OLG Köln beide Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln zur Einbettung der ARD-Mediathek bei Joyn eingelegt, berichtet "epd Medien". Zwar hatte das Landgericht im April entschieden, dass Joyn gegen das urheberrechtliche Datenbankherstellerrecht verstoßen habe. Auch die Nutzung der ARD-Marken wurde Joyn untersagt. Einen Schutz nach dem Medienstaatsvertrag habe das Landgericht aber nicht anerkannt, begründet die ARD den Schritt in die nächste Instanz. P7S1 sieht "sich teilweise widersprechende Urteile" verschiedener Gerichte.
medien.epd.de (€), turi2.de (Urteil LG Köln)