Rechtsstreit mit Rechten: Die ARD und das vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführte österreichische Medium Auf 1 klären ihren Markenrechts-Streit außergerichtlich, bestätigt die ARD dem "Standard". Es gebe eine "einvernehmliche Regelung zur Nutzung der Kennzeichen", über deren Details "Stillschweigen vereinbart wurde". Die ARD wollte dem Rechtsaußen-Sender die Nutzung seines Logos verbieten wegen der Ähnlichkeit zu dem eigenen verbieten. Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum beantragte Auf 1 wiederum einen Antrag auf den Verfall der ARD-Marke, weil der Senderverbund seine Beschwerde auf ein altes Logo bezogen hatte.
derstandard.at
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