ARD und ZDF wiegeln Corint-Beschwerde ab.

Abwehrhaltung: ARD und ZDF kritisieren die medien­rechtliche Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media. Sie unterlägen "anderen Beschränkungen und Vorgaben als kommerzielle Rundfunksender und Presseunternehmen". Die ARD nimmt die Vorwürfe "irritiert zur Kenntnis". Ihre Rundfunkanstalten könnten das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers und das europäische Leistungsschutzrecht nicht wahrnehmen. Das ZDF weist darauf hin, dass die Telemedienangebote von ARD und ZDF "nicht presseähnlich sein dürfen", sich das Leistungsschutzrecht aber um Presseverleger kümmere.
zeitung.faz.net (Paid), turi2.de (Background)