Vom Fleisch gefallen: Hersteller pflanzlicher Produkte dürfen ihre Erzeugnisse auch weiterhin "Burger", "Wurst" und "Steak" nennen, solange die Zusammensetzung klar gekennzeichnet ist, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Frankreich hatte 2021 ein Gesetz erlassen, das Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" oder "vegane Würstchen" bei der Vermarktung von Lebensmitteln aus pflanzlichen Proteinen verbietet. Hersteller und Interessensvertretungen hatten dagegen geklagt. Fazit: Auch bei Fleischersatzprodukten geht es weiterhin um die Wurst.
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