Basta: Auch pflanzliche Produkte dürfen weiterhin “Wurst” heißen.


Vom Fleisch gefallen: Hersteller pflanzlicher Produkte dürfen ihre Erzeugnisse auch weiterhin "Burger", "Wurst" und "Steak" nennen, solange die Zusammen­setzung klar gekennzeichnet ist, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Frankreich hatte 2021 ein Gesetz erlassen, das Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" oder "vegane Würstchen" bei der Vermarktung von Lebensmitteln aus pflanzlichen Proteinen verbietet. Hersteller und Interessens­vertretungen hatten dagegen geklagt. Fazit: Auch bei Fleisch­ersatz­produkten geht es weiterhin um die Wurst.
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(Foto: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky)