So wird ein Schuh draus: Der BGH befasst sich mit der Frage, ob Birkenstock-Sandalen als Kunstwerk urheberrechtlich geschützt werden können. Der Hersteller des Originals will sich damit vor Imitaten aus Asien schützen. Das OLG Köln hatte die Klage abgewiesen, weil den "Birkies" die notwendige künstlerische Gestaltungshöhe fehle. Unstrittig dürfte sein: Ausgelatscht und durchgetreten ist jeder Birkenstock-Schuh definitiv ein Kunstwerk für sich.
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(Foto: IMAGO / NurPhoto / Jakub Porzycki)