Basta: BGH entscheidet, ob Birkenstocks Kunst sind.


So wird ein Schuh draus: Der BGH befasst sich mit der Frage, ob Birkenstock-Sandalen als Kunst­werk urheber­rechtlich geschützt werden können. Der Hersteller des Originals will sich damit vor Imitaten aus Asien schützen. Das OLG Köln hatte die Klage abgewiesen, weil den "Birkies" die not­wendige künstlerische Gestaltungs­höhe fehle. Unstrittig dürfte sein: Ausgelatscht und durch­getreten ist jeder Birkenstock-Schuh definitiv ein Kunstwerk für sich.
absatzwirtschaft.de, wbs.legal

(Foto: IMAGO / NurPhoto / Jakub Porzycki)