Praline oder Police: Wer an Halloween keine Süßigkeiten herausrückt, dem droht ein Streich, so der Brauch. Doch Obacht: Die Versicherung zahlt nicht für jeden Schaden, informiert die Verbraucherzentrale. Für beschmierte Hauswände oder verklebte Türschlösser etwa zahlt die Wohngebäudeversicherung nur, wenn Vandalismus mitversichert ist. Amerikanische Feiertage und deutsche Versicherungs-Passion sind eben eine gruselige Kombination.
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