Basta: Die Versicherung zahlt nicht für jeden Halloween-Streich.

Praline oder Police: Wer an Halloween keine Süßig­keiten herausrückt, dem droht ein Streich, so der Brauch. Doch Obacht: Die Versicherung zahlt nicht für jeden Schaden, informiert die Verbraucher­zentrale. Für beschmierte Hauswände oder verklebte Türschlösser etwa zahlt die Wohn­gebäude­versicherung nur, wenn Vandalismus mitversichert ist. Amerikanische Feiertage und deutsche Versicherungs-Passion sind eben eine gruselige Kombination.
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