Basta: Ein Mann ist offiziell zu alt zum Tanzen.

Official Oldie: Der Bundesgerichtshof weist die Revisionsklage eines 44-Jährigen gegen eine Party-Veranstalterin ab. Sie hatte dem Mann 2017 den Zutritt zu einem Elektro-Festival verweigert, weil er "zu alt" dafür aussah. Der Kläger kann sich möglicherweise mit Udo Jürgens trösten, der wusste: Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an.
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