DSGVOoops: Die EU-Kommission muss dem Besucher einer ihrer Websiten 400 Euro Schadenersatz zahlen, weil seine IP-Adresse bei einer Veranstaltungsanmeldung an Meta übermittelt wurde. Mögliche Moral von der Geschicht': Gesetze gelten auch für diejenigen, die sie gemacht haben. Insofern könnte die Kommission die läppische Strafzahlung eigentlich als Demokratie-Marketing abrechnen.
spiegel.de
(Foto: EC - Audiovisual Service)