Basta: Ey Mann, wer hat mein Auto?

Fahrlässig: Eine Familie darf ihren Camping-Van behalten, nachdem Kriminelle ihn bei einer unüberwachten Probefahrt entwendet und an sie verkauft hatten, urteilt der BGH. Das geprellte Autohaus habe seinen Besitz während der Fahrt "freiwillig" abgetreten. Zu Testzwecken werden Händler*innen jetzt vermutlich nur noch alte Diesel-Kutschen rausrücken.
faz.net