Basta: Geräusch beim Öffnen einer Getränkedose ist markenrechtlich nicht schützbar.

Klingt wie aus der Dose: Das Gericht der Europäischen Union weist die Klage einer Verpackungs­firma aus Bonn ab, die sich das Geräusch beim Öffnen einer Getränke­dose – erst Zischen und Knacken, dann Prickeln – als Klangmarke schützen lassen wollte. Das Geräusch sei ein "rein technisches und funktionelles Element", ihm fehle die Unter­scheidungs­kraft, um einen bestimmten Hersteller zu erkennen, so das Gericht. Oder kurz gesagt: Zisch ab!
spiegel.de, curia.europa.eu