Basta: Gericht verbietet irre­führende Werbung für wunder­versprechende “Frequenz­matte”.


Kein Wunderding: Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband klagt erfolg­reich gegen den Anbieter einer "Frequenz­matte". Das Produkt für 1.690 Euro verspricht u.a. Linderung bei Cellulite und Arthrose, helfe bei Depression und verzögere den Alterungs­prozess. Alles irre­führende Werbung, die gegen das Heil­mittel­werbe­gesetz verstößt, urteilt das Land­gericht Freiburg. Belege für den gesund­heitlichen Nutzen kann das Unter­nehmen nicht liefern. Die einzige nach­gewiesene Wirkung der Matte: Sie senkt bei Käufern rapide den Konto­stand.
vzbv.de