Kein Wunderding: Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen den Anbieter einer "Frequenzmatte". Das Produkt für 1.690 Euro verspricht u.a. Linderung bei Cellulite und Arthrose, helfe bei Depression und verzögere den Alterungsprozess. Alles irreführende Werbung, die gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, urteilt das Landgericht Freiburg. Belege für den gesundheitlichen Nutzen kann das Unternehmen nicht liefern. Die einzige nachgewiesene Wirkung der Matte: Sie senkt bei Käufern rapide den Kontostand.
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