
Miau: Das OLG Frankfurt am Main stuft Werbung für Mineralstofftabletten mit dem Zusatz "Anti-Kater" als unzulässig ein. Laut europäischer Lebensmittelinformationsverordnung ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuzuschreiben. Auch ein Kater aufgrund von zu viel Alkoholkonsum sei als Krankheit einzustufen. Das einzige Produkt, das weiterhin mit dem Versprechen "Hilft gegen Kater" werben darf, ist damit wohl Anti-Katzen-Spray.
apotheke-adhoc.de, proplanta.de
(Symbolbild: IMAGO / imagebroker)