Basta: Gericht verbietet Werbung mit “Anti-Kater”-Versprechen.


Miau: Das OLG Frankfurt am Main stuft Werbung für Mineral­stoff­tabletten mit dem Zusatz "Anti-Kater" als unzulässig ein. Laut euro­päischer Lebens­mittel­informations­verordnung ist es verboten, einem Lebens­mittel Eigen­schaften der Vor­beugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuzu­schreiben. Auch ein Kater aufgrund von zu viel Alkohol­konsum sei als Krankheit einzu­stufen. Das einzige Produkt, das weiter­hin mit dem Versprechen "Hilft gegen Kater" werben darf, ist damit wohl Anti-Katzen-Spray.
apotheke-adhoc.de, proplanta.de

(Symbolbild: IMAGO / imagebroker)