Basta: “Happy Birthday” ist Allgemeingut.

Happy-Birthday-Kerze-150Gratis-Gratulation: Das Geburtstagslied Happy Birthday to you darf auch in Filmen und bei öffentlichen Veranstaltungen künftig kostenlos geträllert werden. Das Lied ist Allgemeingut, entschied ein Bundesgericht in Los Angeles. Bislang hielt Warner Music die Rechte an dem Song und kassierte jährlich rund zwei Mio Dollar Lizenzgebühren. In Deutschland ist "Happy Birthday" noch bis Ende 2016 geschützt.
stern.de

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