Fashion-Fail: Influencer dürfen Kleidung und Accessoires nicht als Betriebskosten absetzen, urteilt das Finanzgericht in Hannover und weist damit die Klage einer Modebloggerin ab. Bei den Klamotten sei die Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung nicht möglich, so das Urteil. Das hat auch Konsequenzen für alle im Homeoffice: Jogginghose, Bademantel und Decke müssen auch künftig selbst bezahlt werden.
spiegel.de