Geistreiche Entscheidung: Jägermeister darf das Kreuz in seinem Markenlogo behalten, entscheidet das Schweizer Bundesverwaltungsgericht. Das Institut für Geistiges Eigentum hatte der Firma den Markenschutz verwehrt, weil Christen sich beleidigt fühlen könnten. Das Gericht sieht das nüchterner.
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