Basta: James Bond verliert gegen den BGH.


Beim MI6 nur Deko? Der Name von James-Bond-Assistentin "Miss Moneypenny" kann nicht als Marke geschützt werden, entscheidet der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte eine US-Firma, die Nutzungsrechte an den Bond-Filmen hat, weil eine deutsche Firma unter dem Namen "My Moneypenny" persönliche Assistentinnen vermittelt. "Miss Moneypenny" sei kein "bezeichnungsfähiges" Werk, da eine "gewisse Selbständigkeit und eigenständige Bekanntheit" sowie eine "bestimmte optische Ausgestaltung" und "besondere Charaktereigenschaften" der fiktiven Figur fehlten. Wir halten fest: Größter Gegner von James Bond ist weder "Goldfinger" noch "Dr. No" – sondern das deutsche Markenrecht.
bild.de, bundesgerichtshof.de

(Archivbild: IMAGO / United Archives)