Kein Teuro: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Urheberrechtsklage eines österreichischen Kartographen abgewiesen, dessen Europakarte die Rückseite von Euro-Banknoten ziert. Der 90-Jährige fühlt sich von der EZB um eine angemessene Vergütung betrogen – er hatte 1996 bei einem Wettbewerb bloß 25.000 Schilling (umgerechnet rund 1.800 Euro) dafür bekommen. Die Europakarte hat der Mann ja offenbar zuhause. Womöglich sorgt er also selbst für seine faire Entlohnung – dann könnten schon bald ein paar Rache-Blüten in Umlauf sein.
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