Fiskale Phantasien: Das Phantasialand scheitert mit einer Steuerklage vor dem EuGH. Es geht um die Frage der steuerlichen Neutralität, dass Freizeitparks 19 % Umsatzsteuer abführen müssen, Schausteller auf Jahrmärkten aber nur 7 %. Das Gericht sieht zwar eine Ähnlichkeit der Angebote, verweist den Fall aber zurück ans Finanzgericht Köln. Mit anderen Worten: Der EuGH will lieber nicht verantwortlich sein, sollte das Phantasialand zur Steuer-Oase werden.
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