Basta: Phantasialand muss Steuer-Phantasien vorerst begraben.

Fiskale Phantasien: Das Phantasialand scheitert mit einer Steuer­klage vor dem EuGH. Es geht um die Frage der steuerlichen Neutralität, dass Freizeit­parks 19 % Umsatz­steuer abführen müssen, Schau­steller auf Jahr­märkten aber nur 7 %. Das Gericht sieht zwar eine Ähnlichkeit der Angebote, verweist den Fall aber zurück ans Finanz­gericht Köln. Mit anderen Worten: Der EuGH will lieber nicht verantwortlich sein, sollte das Phantasialand zur Steuer-Oase werden.
lto.de